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BVerwG, 02.08.1994 - 6 B 30.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unvollständige Sachverhaltsaufklärung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 24.01.1994 - 10 L 5629/93
- BVerwG, 02.08.1994 - 6 B 30.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89
Prüfungsbehörde - Abgeschlossenens Prüfungsverfahren - Fehlerhaftigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1994 - 6 B 30.94
In dem zur Bekräftigung dieser Rechtsauffassung dort zitierten Beschluß des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 1989 - BVerwG 7 B 57.89 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 268 (S. 117) ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf § 48 Abs. 1 VwVfG Bezug genommen worden. - BVerwG, 04.10.1993 - 6 B 35.93
Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Beeinträchtigung des Grundrechts der …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1994 - 6 B 30.94
Der erkennende Senat hat bereits in seinem - die Sache an das Berufungsgericht zurückweisenden - Beschluß vom 4. Oktober 1993 (BVerwG 6 B 35.93, S. 3/4) dargelegt, daß die diesen Antrag ablehnende Entscheidung des Beklagten vom 10. Februar 1992 inhaltlich nicht zu beanstanden sei. - BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 498.89
Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages - Pflicht zur Angabe des …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1994 - 6 B 30.94
Die von dem Kläger außerdem geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1990 (BVerwG 9 B 498.89 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 13) ist schon deshalb keine zulässige Rüge, weil er keinen allgemeinen Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts aufgezeigt hat, der im Widerspruch zu einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angeführten Rechtssatz stehen könnte.